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   BGH, 28.11.1955 - III ZR 46/54   

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https://dejure.org/1955,4313
BGH, 28.11.1955 - III ZR 46/54 (https://dejure.org/1955,4313)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1955 - III ZR 46/54 (https://dejure.org/1955,4313)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1955 - III ZR 46/54 (https://dejure.org/1955,4313)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.06.1951 - III ZR 134/50

    Amtshaftung für Angestellte bei Auftragsangelegenheiten

    Auszug aus BGH, 28.11.1955 - III ZR 46/54
    Für die von Angestellten eines Kreiskommunalverbandes begangenen schuldhaften Amtspflichtsverletzungen haftet der Kreis auch dann, wenn er sich dieser Angestellten zur Erledigung der ihm als Auftragsangelegenheiten übertragenen staatlichen Verwaltungsaufgaben bedient (BGHZ 2, 350).

    Die dort angestellten Erwägungen greifen, wie in jenem Urteil auf Seite 4 angedeutet ist, ohne weiteres auch für die Angestellten des Kreiskommunalverbandes Platz; das ist eine Folge davon, daß der Senat in BGHZ 2, 350 auch für Angestellte auf die Anstellungs- und nicht die Funktionstheorie abhebt.

  • BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 28.11.1955 - III ZR 46/54
    Es genügt nicht, daß der Kläger, wie die Revision meint, die Haftungsgrundlage und den daraus Verpflichteten kannte: Nach ständiger Rechtsprechung beginnt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Amtspflichtsverletzung nicht zu laufen, solange wegen der Möglichkeit anderweiten Ersatzes die Voraussetzung für die Klage gegen den Beamten noch nicht gegeben ist, weil die Behauptung der Unmöglichkeit anderweiter Ersatzbeschaffung zur Klagebegründung für die Amtshaftungsklage gehört (BGHZ 4, 10 [14]).
  • BGH, 05.06.1952 - III ZR 151/51

    Haftung für Fahrbereitschaftsleiter

    Auszug aus BGH, 28.11.1955 - III ZR 46/54
    Wie bereits in BGHZ 6, 215 [220/221] ausgeführt wurde, waren die SVÄ "bei den Landratsämtern eingesetzt"; ihre Leiter bedienten sich der "unteren Verwaltungsbehörden"; sie gehörten später "der unteren Verwaltungsbehörde an und waren deren Leiter unterstellt".
  • BGH, 11.07.1955 - III ZR 8/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1955 - III ZR 46/54
    Diese Frage ist vom Senat hinsichtlich der SVD bereits in seinem Urteil vom 11. Juli 1955 - III ZR 8/54 - dahin entschieden worden, daß die SVD in Schleswig-Holstein auch in der Zeit vom 1. April 1946 bis 1./5. April 1947 als "Sonderverwaltung" noch eine Behörde der Provinz und später des Landes, nicht aber eine Behörde der britischen Besatzungszone gewesen ist.
  • BGH, 24.03.1955 - III ZR 174/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1955 - III ZR 46/54
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 24. März 1955 - III ZR 174/53 - (LM Nr. 24 zu GrundG Art. 34) ausgeführt, daß für Verletzung der Amtspflichten eines Kreiskommunalbeamten, der im Auftrag seines Landrates dem Landrat als Staatsbeamten obliegende Staatsaufgaben erledigt, nicht das Land, sondern der Kreiskommunalverband haftet.
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